Förderungen

"Bildung muss nicht teuer sein."

Für Ausbildungen an der body&health academy gibt es eine Vielzahl von Förderungsmöglichkeiten. Bundesländerspezifische und EU-Förderungen sowie steuertechnische Möglichkeiten bilden aktuell dafür die Grundlage. Das body&health Team kennt die jeweils aktuellen und gültigen Förderungsrichtlinien und berät Sie gerne. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass für die Entscheidung über die Vergabe bzw. Förderhöhe ausschließlich die jeweilige Förderstelle verantwortlich ist. Welche Förderung letztendlich in Frage kommt, ist von vielen Faktoren abhängig. Sei es nun der Wohnort oder das Alter des Förderungswerbers oder seine bisherige Berufsausbildung, die Möglichkeiten einer Unterstützung in der Weiterbildung sind in Österreich durch die verschiedensten Förderungen enorm groß.

01 I Richtlinien für die Arbeitnehmer/innen-Förderung durch das Bildungskonto des Landes OÖ für den Zeitraum 2010-2014

Förderung durch das allgemeine & spezielle Bildungskonto des Landes OÖ


Gefördert werden: Arbeitnehmer/innen, d.h. in einem aufrechten Arbeitsverhältnis stehende Personen; Arbeitnehmer/innen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen; Personen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld hatten und Kinderbetreuungsgeld beziehen;
Wiedereinsteiger/innen nach dem Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind und keine Leistungen des AMS erhalten; geringfügig Beschäftigte; Arbeitslosengeld oder Notstandhilfe beziehende Personen;
Freie Dienstnehmer/innen; Personen mit einem akademischen Abschluss, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als € 1.500,- brutto beträgt; Ein-Personen-Unternehmen mit maximal 2 geringfügig Beschäftigten oder 2 Lehrlingen (in Summe max. 2 Personen). 

Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in OÖ. Antrag muss bis spät. 6 Monate nach Kursende bzw. Ablegung der Abschlussprüfung eingebracht werden.

Förderungshöhe
Die maximale Gesamtförderhöhe für den Zeitraum 2010 bis 2014 beträgt:

50% bzw. max. Förderbetrag 
€ 1.800,- bei Kursen mit Abschlussprüfung
 (Spezielles Bildungskonto)
€ 900,- bei Kursen ohne Abschlussprüfung (Allgemeines Bildungskonto)

Erhöhter Fördersatz von 70% der Kurskosten für Personen ohne formalen Bildungsabschluss(Ungelernte) oder mit Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld (Wiedereinsteiger/innen) 70% bzw. max. Förderbetrag 
€ 2.200,- bei Kursen mit Abschlussprüfung (Spezielles Bildungskonto)
€ 1.300,- bei Kursen ohne Abschlussprüfung (Allgemeines Bildungskonto)

Detailinformationen
Land OÖ
Tel.  +43(0)732 7720-14900 

 

02 I Förderung für Personen in Karenz und Wiedereinsteiger/-innen

75% für Personen in Karenz und Wiedereinsteiger/-innen durch das projektbezogene Bildungskonto des Landes OÖ


Gefördert werden: Karenzgeldbezieher/-innen (nicht Personen in Bildungskarenz); Sondernotstandshilfe- Bezieher/-innen; Berufswiedereinsteiger/-innen, die nach der Geburt eines Kindes
erstmals ins Berufsleben einsteigen; Karenzierte Ein-Personen Unternehmer/-innen; Kinderbetreuungsgeld- Bezieher/-innen und beim AMS arbeitssuchend gemeldete Wiedereinsteiger/- innen.
Es gibt keine Einschränkung durch das Bildungsniveau. Arbeitsstätte in OÖ oder Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in OÖ.. Max. Förderbetrag € 1.330,-

Detailinformationen
Land OÖ
Tel. +43(0)732 7720-14900

 

03 I Förderung für Jungunternehmer/-innen

50% Förderung durch das Bildungskonto des Landes OÖ


Gefördert werden: Mitglied der Wirtschaftskammer OÖ; Mehr-Personen-Unternehmer/-innen
Ein-Personen-Unternehmen sind nur über „Allgemeines und Spezielles Bildungskonto“ förderbar;
Erstmalige selbstständige Tätigkeit (oder diese liegt länger als 5 Jahre zurück); Wenn Gesellschafter/-
innen: mindestens 25% Beteiligung;
Bildungsmaßnahme findet von einem halben Jahr vor bis zu drei Jahre nach dem Entstehungsdatum der Gewerbeberechtigung statt.
Kurskosten müssen mindestens € 150,- pro Antrag betragen. Antrag ist bis 3 Monate nach Kursende, spätestens bis 31.12.2009 einzureichen.
Max. Förderbetrag: € 1.500,- pro Antragsteller/-innen;

Detailinformationen
Land OÖ Herr Martin Hartl
Tel. +43(0)732 7720-14900

 

 

04 I Förderung für Ein-Personen-Unternehmer/-innen

Förderung durch das Bildungskonto des Landes OÖ

Voraussetzungen
für Ein-Personen-Unternehmer/-innen mit Bildungsniveau maximal Matura (Ausnahme bei über 40-Jährigen); Arbeitsstätte in OÖ oder Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in OÖ; Berufsbezogene Kurse

50% für unter 40-Jährige
Max. Förderbetrag 
€ 1.660,- bei Kursen mit Abschlussprüfung
€ 830,- bei Kursen ohne Abschlussprüfung


80% für über 40-Jährige und für Personen ohne Berufsausbildung
(ab Akademikerniveau bis maximal € 1.400,- Nettoeinkommen)
Max. Förderbetrag 
€ 1.830,- bei Kursen mit Abschlussprüfung
€ 1.100,- bei Kursen ohne Abschlussprüfung

 

 

05 I Gewerkschaftsförderungen in OÖ

DIE AK OÖ bietet eine empfehlenswerte Übersicht über alle Gewerkschaftsförderungen in OÖ:
http://www.arbeiterkammer.com/www-387-IP-22626.html

 

06 I AMS-Förderungen, wenn die/der Teilnehmer/-in arbeitslos vorgemerkt ist

Förderung von Kurskosten
Wenn eine Weiterbildungsmaßnahme für eine arbeitslose Person eine arbeitsmarktpolitisch sinnvolle berufliche Qualifizierung darstellt, kann diese in bestimmten Fällen gefördert werden. Eine Absprache mit der/dem AMS-BeraterIn ist jedenfalls vor Kursbeginn erforderlich.

Förderung von Fahrtkosten, Nächtigung/Verpflegung:
Zusätzlich kann unter bestimmten Voraussetzungen von der/dem zuständigen AMS BeraterIn der Ersatz anfallender Kosten (neben den Kurskosten) für Fahrt, Nächtigung/Verpflegung gewährt werden. Auch hier ist die Absprache mit der/dem AMS-BeraterIn jedenfalls vor Kursbeginn erforderlich!

Detailinformationen
Tel.  +43 (0)732 6963-20140 oder 
+43 (0)732 6963-20141

 

07 I Förderungen, wenn das Unternehmen die Weiterbildung finanziert

Das AMS unterstützt im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Weiterbildungsmaßnahmen für spezifische Gruppen von Beschäftigten.

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
Das AMS fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von ArbeitnehmerInnen.
Bei Vorlage eines Bildungsplans sind ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahren, Frauen unter 45 Jahren (die höchstens eine Lehrausbildung oder eine mittlere Schule abgeschlossen haben) und WiedereinsteigerInnen förderbar.
Förderbare Arbeitgeber: Arbeitgeber mit maximal 250 Mitarbeitern

08 I Förderung über das Land Niederösterreich - „NÖ Bildungsförderung“

Das Land NÖ gewährt NÖ ArbeitnehmerInnen aus dem Bereich der Privatwirtschaft eine Bildungsförderung in der Höhe von 50 % bzw. 80 % der Kurskosten (bis zu maximal € 2.640,- innerhalb von 6 Jahren ab Erstantragstellung) für berufsspezifische Weiterbildung, die zur Arbeitsplatzsicherung dient.


Öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung (Straßenwärter, Tischler, Elektriker, etc.) erhalten die NÖ Bildungsförderung. Der Fortbildungskurs muss bei einem in NÖ zertifizierten Bildungsträger (Kursinstitut) besucht werden/worden sein (Antragstellung 3 Monate nach Kursende).

Nicht gefördert werden: Personen, die beim AMS als arbeitssuchend vorgemerkt sind (Ausnahmen siehe Punkt 1 der Richtlinien) - TeilnehmerIinnen an Arbeitsstiftungen und Beschäftigte in Beschäftigungsinitiativen - alle Studien und Lehrgänge an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und sonstigen Instituten, die mit einem akademischen Grad abschließen (z.B.: Bachelor-, Master-, Magister-, Doktoratstudium, Lehrgänge universitären Charakters...) - Schulen mit Maturaabschluss (Ausnahme: siehe Pkt. 1) - der Besuch von Hobbykursen - der Erwerb von Lenkerberechtigungen, die nicht zur berufsspezifischen Weiterbildung dienen – Ausbildungen und Umschulungen - Kurskosten unter € 70,- sowie Anreise-, Nächtigungs-, Verpflegungs-, Literaturkosten und dergleichen, auch wenn diese in pauschalen Kurskosten enthalten sind.
Nähere Informationen unter:
Arbeitnehmerförderung, 2100 Korneuburg, Bankmannring 5
www.noe.gv.at/bildungsfoerderung

Detailinformationen
Land NÖ unter
Tel.  +43 (0)2262 9025-11225

 

09 I Josef Hesoun Fonds AK NÖ Kursbeihilfe (NÖ)

Gefördert werden Fachkurse zur beruflichen Qualifizierung für kammerumlagepflichtige ArbeitnehmerInnen mit geringem Familieneinkommen in Niederösterreich. 
20 % der Kurskosten (max. € 440,-) pro Kurs werden gefördert und nach erfolgreichem Kursabschluss durch die AK NÖ refundiert.
Zusätzliche Informationen: 
online unter www.noe.arbeiterkammer.at

Detailinformationen
Tel. +43 (0)5 7171-1864
oder +43 (0)5 7171-1865
oder +43 (0)5 7171-1866

 

10 I waff Weiterbildungskonto

       

Nach erfolgreicher Beendigung des Kurses werden bis zu 50 % rückerstattet (max. € 200,-; für Arbeitslose, KarenzgeldbezieherInnen, SozialhilfeempfängerInnen: max. € 300,-). Anträge müssen spätestens 3 Monate nach erfolgreicher Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme eingebracht werden.

Detailinformationen
WAFF
Tel. +43 (0)1 217 48-555
Web www.waff.at

 

11 I waff NOVA

Informations- und Beratungsangebot und Training für Wiener WiedereinsteigerInnen mit oder ohne aufrechtem Dienstverhältnis während und nach der Kinderbetreuung oder Familienhospiz.
Kurskosten werden von NOVA übernommen (durchschnittl. € 2.700,-).
Weitere Informationen: 
unter E-Mail: nova@waff.at

Detailinformationen
Tel. +43(0)1 217 48-632
Email nova@waff.at

 

 

12 I WAFF Förderung von Personalentwicklung im Bereich Soft Skills

Die Förderung ist gedacht für Wiener KMU (Kleine und mittlere Unternehmen), die ihre Mitarbeiter/- innen im Bereich „Soft Skills“ (Kommunikationsfähigkeit, Verkaufstechnik, Lernfähigkeit, Teamfähigkeit) aus- und weiterbilden. Gefördert wird im Nachhinein. Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Kurskosten (max. € 5.000,-). Förderzeitraum: max. 18 Monate

Die Einreichung muss innerhalb von 6 Monaten vor Beginn der Aus- und Weiterbildung erfolgen.

Detailinformationen
Soft Skills
Tel. +43 (0)1 217 48-212
Email ingrid.pirkner@waff.at
Web www.waff.at

 

13 I FRECH – Frauen ergreifen Chancen

FRECH unterstützt berufstätige Wiener Frauen, die sich verändern wollen und bietet Beratung/Information sowie gegebenenfalls finanzielle Unterstützung. Eine Förderung von max. 90 % der Kurskosten (max. € 3.700,-) ist möglich.

Detailinformationen
FRECH
Tel. +43 (0)1 217 48-555
Email frech@waff.at

 

14 I PISA PLUS

PISA PLUS unterstützt beschäftigte Wiener/-innen, für deren berufliche Entwicklungschancen eine hochwertige Aus- oder Weiterbildung besonders wichtig ist. Ersatz von 70% bzw. 90% der Kurskosten (max. € 1.100,-): Für Personen die max. über einen Lehrabschluss oder eine Berufsbildende
Mittlere Schule verfügen.

Detailinformationen
PISA
Tel. +43 (0)1 217 48-555

 

15 I Qualifikationsförderung des Landes Burgenland

Förderung für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen.


Zur Zielgruppe gehören Arbeitnehmer, Arbeitslose, Arbeitssuchende, Lehrlinge, Zivil- und Präsenzdiener.
Diese Weiterbildung hat Qualifikationen zu vermitteln, die im Berufsleben zur Anwendung gelangen oder Voraussetzung für eine Höherqualifizierung sind. Es können Zuschüsse zu den direkten Kurs- bzw. Schulungskosten, die durch die Weiterbildung entstehen, gewährt werden. Die Förderungswürdigkeit
ist vom Einkommen abhängig. Das Familieneinkommen darf € 4.094,- nicht überschreiten.
Bei Alleinverdiener/-innen (im Sinne der Berechtigung zur Beanspruchung des Alleinverdiener/-innenabsetzbetrages) darf das Einkommen € 2.559,- (+ 10 % für Ehepartner + 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird) nicht überschreiten. Dieser Grenzbetrag erhöht sich um jeweils 10% für
den/die Ehepartner/-in und jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird. Die Förderung erfolgt im Nachhinein. Gefördert werden Kurskosten und Kosten von Kursunterlagen. Die Höhe der Förderung beträgt max. 75% der Kurskosten (max. € 364,-/Monat). Der Antrag muss bis spätestens 4 Monate nach
Beendigung der Weiterbildung gestellt werden.

Detailinformationen
Tel.  02682/600-2286 
Email  Herta.Muellauer@bgld.gv.at

 

16 I Bildungsförderung/Arbeitnehmerförderung Kärnten

Unter bestimmten Vorraussetzungen stehen Ihnen als TeilnehmerIn aus dem Bundesland Kärnten Förderungen zu. Die genauen Infos dazu erhalten Sie auf der Website der Bildungsförderung/Arbeitnehmerförderung Kärnten.

Detailinformationen
Tel. 050 536-16096

 

 

17 I Qualifikationsförderung des Landes Salzburg

Gefördert werden Qualifizierungsmaßnahmen, die beruflich nutzbar sind. Die Höhe der Förderung beträgt 50% der Kurskosten, wobei folgende Höchstbeiträge (2008 bis 2011) zu beachten sind: Allgemeiner Höchstbeitrag für Kurse € 830,-; Werkmeister-, Meister- oder Befähigungsprüfung € 1.000,-; Berufsreifeprüfung für Lehrlinge € 1.000,-; Kurse von Personen über 50 Jahre € 1.250,-; Kurse von Personen über 20 Jahre (ohne Berufsausbildung) € 1.250,-. Es werden ausschließlich Kursgebühren (keine Fahrt-, Unterkunftskosten, Prüfungsgebühren und Unterrichtsmaterialien) berücksichtigt.

Voraussetzungen
Hauptwohnsitz oder Arbeitsstätte egal wie lange im Bundesland Salzburg; berufsbezogene Kurse bei Bildungsträgern der Erwachsenenbildung oder entsprechenden Einrichtungen in anderen Bundesländern.
Die einzelne Bildungsmaßnahme muss mind. € 200,- kosten.


Nähere Informationen unter
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 3/06 Sozialplanung
Fanny-von-Lehnert-Str. 1
A-5010 Salzburg

Detailinformationen
Land Sbg.
Tel.  0662 8042-3550 
Email  soziales@salzburg.gv.at

 

18 I Bildungsprämie für Arbeitnehmer/-innen VLBG

Für Personen, die berufsbegleitend eine Ausbildung absolvieren - ausgenommen sind Studien an Universitäten und Fachhochschulen; in Vorarlberg über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt sind, oder sich in einem aufrechtem Lehrverhältnis befinden; eine einjährige Berufstätigkeit im EWR-Raum nachweisen können; noch kein Studium an einer Fachhochschule oder Universität abgeschlossen haben; vor Ausbildungsbeginn ein Monatsnettoeinkommen bis maximal € 2.150,- hatten (Freibetrag von € 300,- pro Unterhaltsberechtigte/n)


Förderhöhe

  • bis zu 1/3 der Kurs- und Prüfungsgebühren, max. € 2.200,- für Vorbereitungskurse für Meister-, Befähigungs- oder Lehrabschlussprüfung, Berufsreifeprüfung, Studienberechtigungsprüfung (ohne Stipendium), Universitätslehrgänge, Fachakademien und Werkmeisterschulen
  • bis zu 1/4 der Kurs- und Prüfungsgebühren, max. € 2.200,- für berufsbildende Fachkurse(Mindestausmaß: 80 Unterrichtsstunden)

 

19 I Bildungszuschuss: Startkapital VLBG

Für Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Vorarlberg haben; die nach bzw. während der Kindererziehung und Haushaltsführung wieder ins Berufsleben einsteigen wollen; bei denen sich die Anforderungen an ihre Qualifikation auf Grund der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung sich aber verändert hat

Förderhöhe

  • förderbar sind berufsspezifische Aus- oder Weiterbildungen mit einer Mindestdauer von 50 Unterrichtsstunden
  • bis zu 50% der Kurs- und Prüfungsgebühren, maximal € 2.200,- jährlich

 

20 I Bildungskonto VLBG

Für Vollzeitausbildungen: Mindestdauer 4 Monate, an mindestens 4 Tagen pro Woche 30 h Unterricht bzw. Praktikum. Ausgenommen sind Studien an Universitäten und Fachhochschulen. 

für Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Vorarlberg haben; noch kein Studium an einer Fachhochschule oder Universität abgeschlossen haben; mindestens einjährige Berufstätigkeit im EWR-Raum
nachweisen können; vor Beginn der Ausbildung in Vorarlberg beschäftigt waren; die berufliche Tätigkeit stark einschränken/aufgeben und damit einen erheblichen Einkommensverlust haben; vor Ausbildungsbeginn
ein Monatsnettoeinkommen bis maximal € 2.150,- hatten (Freibetrag von € 300,- pro Unterhaltsberechtigte/n). 
Förderhöhe: bis zu € 275,- pro Monat – maximal € 2.750,- pro Jahr

21 I Bildungsprämie für Unternehmer/-innen

Für Personen, deren Unternehmen den Sitz in Vorarlberg hat; die Einzelunternehmer/innen, voll haftende Gesellschafter/innen von Personengesellschaften sowie mit mehr als 25% an der Gesellschaft beteiligte
handelsrechtliche Geschäftsführer/innen von Kapitalgesellschaften sind; die noch kein Studium an einer Fachhochschule oder Universität abgeschlossen haben; deren Jahresüberschuss/Gewinn nach Abzug der Steuern nicht höher als € 30.100,- netto ist (Freibetrag von € 300,-/Monat pro Unterhaltsberechtigte/n)

Förderhöhe und förderbare Ausbildungen sind identisch mit
der Bildungsprämie für Arbeitnehmer/innen.

Detailinformationen
Tel. 05522/306-1616
Fax 05522/306-991616
Email info@bildungszuschuss.at
Web www.bildungszuschuss.at

 

22 I Bildungskarenz / Weiterbildungsgeld

Gefördert wird berufsbezogene Aus- und Weiterbildung für Berufstätige, die bereits länger als 3 Jahre in einer Firma beschäftigt sind.


Voraussetzungen
Die Firma hat mit dem/der Beschäftigten eine Bildungskarenz oder eine Freistellung gegen Entfall der Bezüge auf Grundlage des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes vereinbart; und zwar für die Dauer von mind. 3 Monaten und höchstens einem Jahr (Bildungskarenz) bzw. 6-12 Monate (Freistellung); notwendige Anwartschaftszeiten liegen vor. Bei der Freistellung gegen Entfall der Bezüge muss das Unternehmen eine Ersatzarbeitskraft einstellen, die davor Arbeitslosengeld od. Notstandshilfe bezogen hat. Die Weiterbildung muss ein Ausmaß von mind. 16 Wochenstunden haben (schriftl. Nachweis); Einkommensgrenzen bei Zusatzverdienst.


Förderungshöhe
€ 14,53 täglich: die geförderten Personen sind außerdem kranken- und unfallversichert
Bei Alter 45 plus: in Höhe des fiktiven Arbeitlosenbezugs (jedoch mind. € 435,90)
Die geförderten Personen sind außerdem pensionsversichert; ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze ist gestattet.


Achtung: in Bildungskarenz besteht kein Kündigungsschutz!


Detailinformationen
Ansprechpartner sind die regionalen Geschäftsstellen des AMS: Liste unter
www.ams.at/neu/4125.htm

Detailinformationen
Ansprechpartner sind die regionalen
Geschäftsstellen des AMS - Liste unter:

Web  www.ams.at/neu/4125.htm

 

23 I BFB Bildungsfreibetrag für Unternehmer

Förderung für Unternehmen, die ihren Mitarbeiter/-innen Fortbildungen zahlen.
Als Mitarbeiter/-innen gelten NICHT: freie Mitarbeiter/-innen, Unternehmer/-in selbst.
Gefördert wird im Nachhinein bei der Steuererklärung. 20% der Kosten können geltend gemacht werden.

Detailinformationen
Web  www.bmf.gv.at

 

24 I Übersicht über Bildungsförderungen

Die Internetplattform www.berufsinfo.at bietet Ihnen einen Überblick zu EU-, Bundes- und Landesförderungen.
Die Internetplattform www.kursfoerderung.at bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsförderungen in Österreich.

 

Tageslehrgänge

Werden über einen individuellen Antrag vom AMS gefördert. Informationen bekommen Sie direkt von Ihrem/Ihrer AMS-Berater/-in. AMS OÖ unter Tel.: 0732 6963-20140 oder 0732 6963-20141