Zulassungsvoraussetzungen
Bewerbungs- und Zulassungsvoraussetzungen
- Die Bewerbung muss mittels Anmeldeformular erfolgen. Dem Anmeldeformular beigelegt werden Kopien aller für die Zulassung relevanten Abschlussprüfungen, Foto, Lebenslauf mit Bildungsbiografie und Bescheinigung über eventuelle Praxistätigkeiten.
- Das Zulassungsverfahren besteht aus der Prüfung der Bewerbungsunterlagen und aus einem Bewerbungsgespräch.
- Die Zulassung zu einem Lehrgang erfolgt schriftlich.
Anerkennung von Prüfungen
Positiv beurteilte Prüfungen von gleichwertigen Lehrveranstaltungen anerkannter postsekundärer und außeruniversitärer Bildungseinrichtungen werden auf Antrag des Lehrgangsteilnehmers vom wissenschaftlichen Leiter gemäß § 59 UniStG nach genauer Prüfung anerkannt. Dabei wird vor allem auf erbrachte Prüfungsleistungen im Rahmen einschlägiger Studien und Lehrgänge Bezug genommen. Der Antrag auf Anerkennung ist am Beginn des Lehrganges schriftlich einzubringen. (Graduate School: Aus der Anzahl der Anerkennungen ergibt sich Ihr individuelles Upgradingprogramm.)
Lehrgangsplätze
Die Zulassung zum Lehrgang erfolgt nach Maßgabe vorhandener Lehrgangsplätze. Bei Platzmangel werden Lehrgangsplätze in der Reihenfolge des Eintreffens der verbindlichen Anmeldungen vergeben.
Administratives
In den ersten beiden Semestern werden der/die Dipl. Body Vitaltrainer/-in, Dipl. Vital-Ernährungstrainer/-in sowie Akad. Body Vitaltrainer/-in und Akad. Sport- und Fitnesstrainer/-in parallel geführt. Da in den genannten Lehrgängen in den Basisfächern wie Anatomie, Trainingslehre, Biologie, Stressmanagement, Ernährungslehre usw. gleiche Inhalte vermittelt werden, ist ein Umstieg bzw. eine Weiterführung eines Folgelehrganges einfacher möglich.
Graduate School | Master Lehrgänge | Diplom- und Sanitätslehrgänge |
|---|
Voraussetzung für die Zulassung zu den Lehrgängen
- Akad. Body Vitaltrainer/-in
- Akad. Sport- und Fitnesstrainer/-in
- Akad. Psychosoziale/r Gesundheitstrainer/-in
- Abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium.
Ist das Vorliegen von mindestens einer der nachfolgend angeführten Eignungen:
- Abschluss eines einschlägigen Universitätslehr- ganges oder
Lehrganges universitären Charakters. Reifeprüfung oder abgeschlossene Ausbildung Gesundheits- und Krankenpflege oder gleichzuhaltende Berufsausbildung (einschlägige Meisterprüfung) und zweijährige Berufspraxis. - Ausnahmsweise können Personen,
die keine der in Abs.1 genannten Voraussetzungen erfüllen, durch eine Aufnahmekommisson, die die Eignung des Aufnahmewerbers, der Aufnahmewerberin prüft, aufgenommen werden. Ausnahmegründe stellen dabei einschlägige und nachweisbare Aus- und Weiterbildungen durch Gebietskörperschaften, Kammern und Institutionen der Öffentlichen Verwaltung, wie Laufbahnkurse, Dienst- und Befähigungsprüfungen dar.
- Dabei kann die Aufnahmekommission Ergänzungsprüfungen und eine Aufnahmeprüfung vorschreiben.
| Voraussetzung für die Zulassung zu den Lehrgängen ist das Vorliegen von mindestens einer der nachfolgend angeführten Eignungen:
- Abgeschlossenes Universitäts- oder
Fachhochschulstudium und einjährige Berufspraxis. - Abschluss eines einschlägigen Universitätslehrganges oder Lehrganges universitären Charakters und zumindest eine zweijährige einschlägige Berufspraxis.
- Ausnahmsweise können Personen, die eine Reifeprüfung (oder vergleichbare Abschlüsse) aber keine der in Abs. 1 und 2 genannten Voraussetzungen erfüllen, durch eine Aufnahmekommission, die die Eignung des Aufnahmewerbers/ der Aufnahmewerberin prüft, aufgenommen werden. Ausnahmegründe stellen dabei einschlägige und nachweisbare Aus- und Weiterbildungen durch Gebietskörperschaften, Kammern und Institutionen der Öffentlichen Verwaltung wie Laufbahnkurse, Dienst- und Befähigungsprüfungen dar.
- Dabei kann die Aufnahmekommission Ergänzungsprüfungen vorschreiben.
| Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zu den Diplomlehrgängen ist ein Mindestalter von 18 Jahren und das Vorliegen der nachfolgend angeführten Voraussetzungen:
- körperliche und geistige Eignung
- Nachweis über die Absolvierung des 9. Pflichtschuljahres (Maturazeugnis, Lehrabschlusszeugnis, etc.)
- Lebenslauf und Foto
- positives Aufnahmegespräch Bewerbungs- und Zulassungsverfahren;
|